Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebäudereinigung North Cleaning Services Hamburg
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Gegenstand des Vertrages ist die Übernahme von Reinigungsleistungen durch den Auftragnehmer des Auftraggebers
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:
- das genaue Tätigkeitsverzeichnis
- die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung
- die Preis- und Preisänderungsvereinbarung
§ 3 Art und Umfang der Leistung
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen Ieistungs-, fach-und fristgerecht auszuführen.
- Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und die sonstigen Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden.
- Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Geräten etc. stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert vorbehaltlich des § 3 Ziff. 3 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeit punkt der Leistungserbringung den ökologischen Bestimmungen entsprechen.
§ 4 Zusätzliche Leistungen
- Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 5 Aufmaß und Preis
- Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend der Leistungsbeschreibung auszuweisen.
- Auf Wunsch des Auftraggebers und im gegenseitigen Einverständnis können die Preise auch pauschal festgelegt werden. In dem Fall sind die genaue Ermittlung der Fläche, Maß und Art nicht notwendig. Die genaue Leistungsbeschreibung wird mit Einverständnis des Auftraggebers im Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers festgelegt.
- Die Flächenermittlungen werden anhand der „Richtlinien für Vergabe und Abrechnung“ des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks er mittelt. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Diese Änderungen haben eine Änderung der Preise zur Folge; sie erfolgt nach den Bestimmungen der beiliegenden Preisänderungsvereinbarung, die Gegenstand dieses Vertrages ist. Die Regelungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistungen unmöglich machen oder stark behindern.
- Die Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtsverbindlich.
- Die vereinbarten Vertragspreise sind auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk am Erfüllungsort dieses Vertrages sowie der zu diesem Zeitpunkt anfallenden Lohnnebenkosten kalkuliert.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragspreise bei einer Erhöhung der Stundenlöhne durch Änderungen der Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk, durch eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnnebenkosten oder durch eine gesetzliche Anpassung der Löhne (z. B. Mindestlöhne) anzupassen. Die Erhöhung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen bzw. gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Sofern diese Klausel nicht explizit in der Vertragsvereinbarung angegeben ist, kann die Preiserhöhung unter Rücksprache des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber und erneuter Angebotsangabe erfolgen.
§ 6 Reklamation
- NORTH CLEANING SERVICES E.K. ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von NORTH CLEANING SERVICES E.K. mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von NORTH CLEANING SERVICES E.K. berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von NORTH CLEANING SERVICES E.K. ausdrücklich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden.
- Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist NORTH CLEANING SERVICES E.K. zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
- Die Leistungen von NORTH CLEANING SERVICES E.K. werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
§ 9 Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Änderung des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben. Im Falle der Zuwiderhandlung hat der abwerbende Vertragspartner an den anderen Teil eine Vertragsstrafe zu zahlen. Sie beträgt drei Bruttomonatslöhne, die der Abwerbende dem Abgeworbenen zahlt oder zu zahlen beabsichtigt.